Häufig gestellte Fragen

Welche Abschlüsse bietet die Gemeinschaftsschule an?

Die Gemeinschaftsschule bietet nach Klasse 9 den Hauptschulabschluss und nach Klasse 10 den Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss an. Der Übergang auf ein Gymnasium ist bei entsprechender Leistung gewährleistet.
Es kann auf ein allgemeinbildendes oder auf ein berufliches Gymnasium gewechselt werden. Auch eine Gemeinschaftsschule im Landkreis Ludwigsburg soll eine gymnasiale Oberstufe erhalten. Welche dies sein wird, wird sich noch zeigen.

Nach welchen Bildungsplänen arbeitet die Gemeinschaftsschule?

Die Gemeinschaftsschule arbeitet auf der Grundlage des gemeinsamen Bildungsplans für die Sekundarstufe I aus dem Jahr 2016. Dieser Bildungsplan löst die Einzelpläne für Werkrealschule, Hauptschule und Realschule ab und gilt für die genannten Schularten sowie für die Gemeinschaftsschule. Er weist drei Niveaustufen aus: ein grundlegendes Niveau (G), ein mittleres Niveau (M) und ein erweitertes, gymnasiales Niveau (E). Damit wird die Grundlage für individualisierte Lernangebote geschaffen, mit denen auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen wird.

Quelle: Pant, Hans Anand (2016): Einführung in den Bildungsplan 2016. Online in: http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/EINFUEHRUNG [gesehen am 06.07.2020]

Wodurch zeichnet sich der Unterricht an einer Gemeinschaftsschule aus?

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die alle Bildungsstandards anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen. Beispielhaft einige konkrete Punkte dazu:

  • schülerzentrierte Unterrichtsmethoden
  • Lerngruppen statt herkömmlicher Klassenverband
  • individuelle Lern- und Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler
  • Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team
  • Leistungsmessung wird durch persönliche Rückmeldung ergänzt

 Was unterscheidet eine Lerngruppe von einer Klasse?

Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff wird vor allem deshalb gewählt, weil deutlich gemacht werden soll, dass die Lerngruppe kein so ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Es soll dabei ganz klar betont werden, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schülerinnen und Schüler darstellt.

Es wird selbstverständlich immer wieder Lernsituationen geben, die in der gesamten Lerngruppe stattfinden. Darüber hinaus haben die Kinder jedoch die Möglichkeit und die Pflicht, sich in unterschiedlichen Gruppierungen anhand individueller und kooperativer Lernformen weitgehend selbstverantwortlich zu betätigen.

Über Größe und inhaltliche Ausrichtung der Lerngruppen entscheidet nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Gegebenheiten die Schule vor Ort. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der einen allmählichen Übergang vom einen ins andere System erlaubt.

Erst in den Prüfungsklassen wird die Lerngruppe entsprechend des gewählten Schulabschlusses für den Unterricht in einigen Fächern aufgeteilt.

Wie werden Eltern ins Schulleben eingebunden?

Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. Lehrkräfte und Eltern stehen in engem, regelmäßigem Kontakt und verständigen sich über den Leistungsstand der Kinder. In Lernentwicklungsgesprächen treffen sie gemeinsam mit den Kindern Absprachen über praktikable und sinnvolle Fördermaßnahmen, sowohl in der Schule als auch im Elternhaus. Einen wichtigen Beitrag zur Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule leistet auch die „Digitale Lernumgebung DiLer“.

Welche Lehrkräfte unterrichten an der Gemeinschaftsschule?

An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte aller Schularten. Alle Lehrerinnen und Lehrer können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe I eingesetzt werden. Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschreibungen besetzen.

Was passiert, wenn eine Familie umzieht oder ein Kind die Gemeinschaftsschule verlassen möchte?

Da die Gemeinschaftsschule die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz als Voraussetzung hat, ist ein Wechsel aus der Gemeinschaftsschule an jede andere allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich.

Welche Fortbildungen und Unterstützungssysteme gibt es für Lehrkräfte?

Viele Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich veränderte Rahmenbedingungen von Schule, so dass sie in besserem Kontakt mit Kindern und Eltern wirkungsvoll und befriedigend arbeiten können. Diese Veränderungen sollen mit der Gemeinschaftsschule ermöglicht werden. Die Begleitung und Fortbildung von Schulleitungen und Lehrkräften ist maßgeblich für den Erfolg der Gemeinschaftsschule. Einerseits wird es Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Gemeinschaftsschule im Rahmen der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung geben und andererseits werden die Gemeinschaftsschulen untereinander vernetzt, so dass Erfahrungen mit der Umsetzung des Gemeinschaftsschulkonzepts ausgetauscht werden können.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/FAQ.

Angelehnt an: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (2020): Häufige Fragen zur Gemeinschaftsschule. Online in: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/FAQ [gesehen am 06.07.2020]